DREAM BUSINESS GMBH
Mietbedingungen.
Stand September 2026
Mietbedingungen als PDF öffnenMietbedingungen der Dream Business GmbH Dream Business GmbH Edisonstraße 7 40789 Monheim am Rhein Stand: September 2026 1. Buchung und Vertragsschluss Der Kunde wählt auf der Website das Fahrzeug, den gewünschten Mietzeitraum und den angezeigten Tarif aus. Mit dem Absenden der verbindlichen Mietanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab. Beim Absenden wird noch keine Zahlung ausgelöst. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Dream Business GmbH die Buchung per E-Mail bestätigt. Die Buchungsbestätigung enthält insbesondere Fahrzeug, Mietzeitraum, Abholort, Gesamtpreis, Freikilometer, Kaution und vereinbarte Selbstbeteiligungen. Die bei Vertragsschluss geltenden Mietbedingungen werden dem Mieter zusammen mit der Buchungsbestätigung als PDF übermittelt. 2. Mietpreise Es gelten die im Buchungsvorgang und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Aktuell gelten folgende Einführungspreise: * Montag bis Donnerstag: 399 Euro für 24 Stunden * Freitag bis Sonntag: 449 Euro für 24 Stunden * Wochenendpaket von Freitag 14:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr: 1.099 Euro Im Tagespreis sind 200 Freikilometer je gebuchtem Miettag enthalten. Im Wochenendpaket sind insgesamt 600 Freikilometer enthalten. Zusätzliche Kilometer werden mit 0,80 Euro je zusätzlich gefahrenem Kilometer einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Zahlung und Kaution Der vollständige Mietpreis ist spätestens vor Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen. Vor Fahrzeugübergabe muss zusätzlich eine Kaution in Höhe von 2.500 Euro hinterlegt oder über ein geeignetes Zahlungsmittel autorisiert werden. Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit für offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Sie ist keine zusätzliche Gebühr, wird nicht zum Mietpreis addiert und verfällt bei einem Schadenereignis nicht automatisch. Soweit nach der Rückgabe keine offenen Forderungen oder Schäden bestehen, wird die Kaution freigegeben. Bei einem noch nicht abschließend geklärten Schaden darf ein angemessener Betrag bis zur Klärung vorübergehend zurückbehalten werden. 4. Voraussetzungen für Fahrer Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Jeder Fahrer muss: * mindestens 25 Jahre alt sein, * eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen, * bei der Fahrzeugübergabe seinen Führerschein und ein amtliches Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Höchstaltersgrenze besteht nicht. Die Weitergabe des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer ist untersagt. 5. Übergabe des Fahrzeugs Bei der Übergabe werden gemeinsam dokumentiert: * Zustand des Fahrzeugs, * bereits vorhandene Schäden, * Kilometerstand, * Kraftstoffstand, * übergebene Schlüssel, Unterlagen und Zubehörteile. Die Dokumentation erfolgt durch ein Übergabeprotokoll und kann durch Foto- oder Videoaufnahmen ergänzt werden. Der Mieter erhält eine Ausfertigung des Übergabeprotokolls. 6. Nutzung des Fahrzeugs Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr und im vereinbarten Vertragsgebiet genutzt werden. Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Dream Business GmbH gestattet. Untersagt sind insbesondere: * Rennen, Trackdays, Zeitmessungen und Drifts, * Fahrten auf Rennstrecken und abgesperrten Testgeländen, * Fahrsicherheitstrainings ohne vorherige Zustimmung, * Fahrten außerhalb befestigter Straßen, * Untervermietung oder Weitergabe an Dritte, * entgeltliche Personenbeförderung, * Abschleppen oder Anschieben anderer Fahrzeuge, * Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, * Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss. Für sämtliche Fahrer gilt während der Mietzeit eine vertragliche Alkoholgrenze von 0,0 Promille. 7. Sorgfaltspflichten Der Mieter muss das Fahrzeug sorgfältig behandeln und die Bedienungs- und Warnhinweise des Herstellers beachten. Das Fahrzeug darf ausschließlich mit dem bei der Übergabe angegebenen Kraftstoff betankt werden. Rauchen und Dampfen sind im Fahrzeug untersagt. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Dream Business GmbH mitgenommen werden. Warnleuchten, ungewöhnliche Geräusche, technische Störungen oder erkennbare Beschädigungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Das Fahrzeug darf bei einer erkennbaren Gefahr nicht weitergefahren werden. 8. Versicherung und Haftungsreduzierung Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich wird zugunsten des Mieters eine vertragliche Haftungsreduzierung nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung vereinbart. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Mieter je Schadenereignis höchstens bis zu folgenden Beträgen: * Vollkaskobereich: 2.500 Euro * Teilkaskobereich: 1.000 Euro Die Selbstbeteiligung ist eine Haftungsobergrenze und kein Pauschalbetrag. Liegt der tatsächlich entstandene Schaden unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung, zahlt der Mieter ausschließlich den geringeren tatsächlichen Schaden. Die Beträge werden nicht automatisch berechnet. Kostet ein Schaden beispielsweise 600 Euro, zahlt der Mieter höchstens 600 Euro und nicht die volle Selbstbeteiligung. Der Teilkaskobereich umfasst insbesondere: * Glasbruch, * Diebstahl, * Brand, * Sturm, Hagel und sonstige Elementarschäden, * Zusammenstoß mit Tieren, * Tierbissschäden. Der Vollkaskobereich umfasst zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismusschäden. Die jeweilige Haftungsgrenze umfasst bei einem versicherten Schadenereignis auch die unmittelbar damit verbundenen Schadenkosten. Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten oder vergleichbare Kosten werden bei einem normalen versicherten Schaden nicht zusätzlich neben der vereinbarten Selbstbeteiligung verlangt. 9. Haftpflichtschäden Für Schäden, die durch den Gebrauch des Mietfahrzeugs gegenüber Dritten verursacht werden, besteht Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsvertrags. Bei einem vom Mieter oder einem eingetragenen Fahrer schuldhaft verursachten Haftpflichtschaden wird eine vertragliche Eigenbeteiligung von höchstens 500 Euro je Schadenereignis vereinbart. Die Eigenbeteiligung ist auf den tatsächlich entstandenen, nicht anderweitig ausgeglichenen Vermögensnachteil der Dream Business GmbH begrenzt. Sie wird nicht automatisch berechnet. Nimmt der Haftpflichtversicherer die Dream Business GmbH wegen eines vom Mieter oder Fahrer verursachten Verstoßes in Regress, haftet der Mieter im Umfang dieses Regresses nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. 10. Wegfall oder Kürzung der Haftungsreduzierung Bei vorsätzlich verursachten Schäden haftet der Mieter unbeschränkt. Bei grob fahrlässiger Verursachung kann die Haftungsreduzierung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Eine weitergehende Haftung kommt insbesondere in Betracht bei: * Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, * Nutzung durch einen nicht eingetragenen Fahrer, * Rennen, Trackdays, Drifts oder sonstiger verbotener Nutzung, * Falschbetankung, * vorsätzlicher Unfallflucht, * vorsätzlicher Verletzung der Melde- und Aufklärungspflichten. Eine Verletzung der Melde- oder Aufklärungspflichten führt nur insoweit zu einer erhöhten Haftung, wie sie die Feststellung oder Regulierung des Schadens beeinträchtigt hat. 11. Schäden außerhalb der Haftungsreduzierung Nicht als versichertes Unfall- oder Kaskoereignis gelten insbesondere: * Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugdokumenten, * Falschbetankung, * reine Bedienungs- und Betriebsschäden ohne äußeres Schadenereignis, * Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Verdecks oder anderer Fahrzeugteile, * Schäden am Innenraum durch Rauchen, Tiere oder unsachgemäße Nutzung, * Reifen- oder Felgenschäden ohne versichertes Unfallereignis. In diesen Fällen haftet der Mieter für den von ihm tatsächlich verursachten Schaden. 12. Verhalten bei jedem Schadenereignis Jeder Unfall und jedes sonstige Schadenereignis ist der Dream Business GmbH unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei: * geringfügigen Schäden, * Alleinunfällen, * Parkschäden, * Glasbruch, * Wildschäden, * Vandalismus, * Diebstahl, * Schäden ohne erkennbaren Unfallgegner. Bei jedem Schadenereignis muss der Mieter unverzüglich die Polizei verständigen. Eine private Regelung zwischen den Beteiligten ohne Information der Polizei ist nicht zulässig. Der Mieter muss der Dream Business GmbH den Polizeibericht, das Aktenzeichen oder einen anderen Nachweis über die polizeiliche Meldung übermitteln. Lehnt die Polizei eine Aufnahme ab, muss der Mieter die erfolgte Verständigung dokumentieren und Zeitpunkt, Polizeidienststelle sowie nach Möglichkeit den Namen des kontaktierten Beamten mitteilen. Der Mieter muss außerdem: * den Schadenort und alle beteiligten Fahrzeuge fotografieren, * Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten der Beteiligten aufnehmen, * vorhandene Zeugen benennen, * das Schadenformular vollständig ausfüllen, * kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben, * den Weisungen der Dream Business GmbH zur Schadenabwicklung folgen. Reparaturen, Abschleppmaßnahmen oder sonstige kostenpflichtige Maßnahmen dürfen nur nach Zustimmung der Dream Business GmbH beauftragt werden. Ausgenommen sind zwingende Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. 13. Rückgabe Das Fahrzeug muss am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger Bestätigung durch die Dream Business GmbH wirksam. Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Nutzungszeit berechnet. Weitere nachweislich entstandene Kosten können berechnet werden, wenn der Mieter die Verspätung zu vertreten hat. Das Fahrzeug ist mit folgendem Umfang zurückzugeben: * vereinbarter Kraftstoffstand, * sämtliche Schlüssel, * Fahrzeugdokumente, * vollständig übergebenes Zubehör. Fehlender Kraftstoff wird nach dem erforderlichen Tankaufwand berechnet. 14. Reinigung Die gewöhnliche Reinigung nach vertragsgemäßer Nutzung ist im Mietpreis enthalten. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden nach dem tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand berechnet. Dazu gehören insbesondere Rauchgeruch, Tierhaare, Erbrochenes, starke Flecken oder andere außergewöhnliche Verunreinigungen. 15. Verkehrsverstöße, Parken und Maut Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit verursachten: * Mautforderungen, * Parkentgelte, * Verwarnungs- und Bußgelder, * Abschleppkosten aufgrund eines Verkehrs- oder Parkverstoßes, * sonstigen behördlichen Gebühren. Für die Bearbeitung einer behördlichen oder privaten Halteranfrage kann eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro je Vorgang erhoben werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Bearbeitungsaufwand entstanden ist. 16. Stornierung Für eine Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen: * bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei, * 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 Prozent des Mietpreises, * 6 Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 60 Prozent des Mietpreises, * weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 90 Prozent des Mietpreises. Ersparte Aufwendungen und eine erfolgreiche anderweitige Vermietung werden angerechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Änderung persönlicher Pläne oder ungeeignetes Wetter berechtigen nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung. 17. Ausfall des Fahrzeugs Kann das gebuchte Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls oder eines anderen nicht vorhersehbaren Ereignisses nicht bereitgestellt werden, kann die Dream Business GmbH ein geeignetes Ersatzfahrzeug anbieten. Steht kein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Verfügung, werden die für die ausgefallene Vermietung geleisteten Zahlungen erstattet. 18. Widerrufsrecht Bei der Vermietung eines Fahrzeugs für einen konkret vereinbarten Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die vereinbarten Stornierungsbedingungen bleiben unberührt. 19. Datenschutz Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Mietanfrage, Durchführung des Mietvertrags, Zahlungsabwicklung, Fahrzeugübergabe und Schadenbearbeitung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Dream Business GmbH. 20. Schlussbestimmungen Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Dream Business GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
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